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Talking Food

Zuckersüßer Geschmack, bitteres Ende

Sie sind in schicken Bier-ähnlichen Flaschen verpackt, sie schmecken zuckersüß und schickern ziemlich schnell an – die Rede ist von Alkopops, einer Sorte Trend-Getränk, die in den letzten Jahren für ordentliche Umsätze bei den Getränkeherstellern gesorgt hat,
aber auch jeder Menge Streit zwischen Kassierern und Kunden im
Supermarkt und zwischen Herstellern und Politikern am Verhandlungstisch.

Was sind Alkopops?

Alkopops sind ausgesprochen tückische Getränke. Sie schmecken süß wie Limonade. Dabei enthält eine 275-Milliliter-Flasche so viel Alkohol wie zwei Gläser Schnaps. Rund 5,5 Volumenprozent Alkohol sind in den süßen Mixgetränken enthalten, das sind 12 bis 13 Gramm reiner Alkohol. Alkopops sind Limonaden oder andere Süßgetränke, die mit fermentiertem (Bier, Wein) oder destilliertem Alkohol (Spirituosen/Branntwein) gemischt wurden. Da der Geschmack des Alkohols aber vom Zucker und von Aromastoffen überlagert wird, schmeckt man gar nicht genau, wie viel Alkohol enthalten ist. Man trinkt das „Zeug“ weg wie Cola oder Saft. Durch den hohen Zuckergehalt geht der Alkohol besonders schnell ins Blut, nahezu blitzartig ist man angetrunken.

Umsätze mit Alkopops
Nun könnte man ja denken, na ja, wer eine Flasche Alkopops trinkt, trinkt wenigstens nichts anderes, lässt dafür Bier oder Schnaps pur stehen. Leider ist das nicht der Fall. Die Alkopops werden zusätzlich getrunken, andere Getränke werden kaum weniger konsumiert.

Spirituosenhaltige Mischgetränke bescherten den Getränkeherstellern in den vergangenen Jahren traumhafte Umsatzsteigerungen: im Jahr 2003 wurden im deutschen Lebensmitteleinzelhandel (ohne Kaufhäuser, Fachhandel und Aldi) 108,7 Millionen EUR mit spirituosenhaltigen Alkopops umgesetzt, das entsprach einer Steigerung von 72 % gegenüber dem Vorjahr. Von Januar bis Oktober 2004 allerdings ging der Umsatz auf Grund anstehender Gesetzesänderungen und der Reaktion des Lebensmitteleinzelhandels darauf gegenüber dem gleichen Vorjahreszeitraum um rund 50 % zurück.

Jugendliche fahren voll auf Alkopops ab

Auch wenn der Markt alkoholischer Mix-Getränke nur ein kleiner Markt im Gesamtmarkt der alkoholischen Getränke ist, unter Jugendlichen haben Alkopops Bier, Wein oder Sekt vorerst den Rang abgelaufen. Sie sind die am häufigsten getrunkene Art alkoholischer Getränke unter den 14- bis 17-jährigen. Knapp 50 % greifen laut einer Befragung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BzgA, 2003) mindestens einmal im Monat zu Alkopops, 12 % sogar einmal in der Woche. Nur ein Viertel der Jugendlichen gibt an, nie vom süßen Alkohol-Mix zu kosten. Bei Alkopops lassen auch Mädchen ihre Zurückhaltung gegenüber alkoholischen Getränken fahren: während die Hälfte der Mädchen Bier ablehnt, tun das bei Alkopops nur 20 %. Und Mädchen vertragen Alkohol von Natur aus noch deutlich schlechter als Jungs.

Von den 14- bis 15-jährigen Jungen und Mädchen hatten 39 % in den 30 Tagen vor der BzgA-Befragung Alkopops getrunken, bei den 16- bis 17-jährigen hatten 53 % spirituosenhaltige Mixgetränke konsumiert.

Alkopops: für Jugendliche z. T. verboten
Dabei dürfen diese Alkopops rein theoretisch gar nicht in die Hände dieser Altersgruppen gelangen: Nach dem Jugendschutzgesetz (§ 9) ist es verboten, branntweinhaltige Mixgetränke an Jugendliche unter 18 Jahren zu verkaufen. Bier- und weinhaltige Mixgetränke dürfen nur an Jugendliche über 15 Jahren abgegeben werden.

In der Vergangenheit war jedoch auch der Lebensmittelhandel mit der richtigen Positionierung und Kontrolle der Getränke überfordert. Alkopops wurden vom Handel oft nicht als deutlich alkoholhaltig erkannt und wie andere Erfrischungsgetränke direkt neben Saft oder Wasser oder im Kassenbereich aufgebaut. Die Kassierer dachten, es handele sich um alkoholfreie Mixgetränke und kamen ihrer Kontrollpflicht nach dem Jugendschutzgesetz nicht nach. Dabei gehören die Mixgetränke eindeutig ins Regal mit anderen alkoholischen Getränken.

Künftig Warnhinweise auf den Flaschen
Mit dem Schlupfloch an der Kasse dürfte es ab 1.1.2005 aber wenigstens zum Teil vorbei sein. Dann muss auf jeder Flasche branntweinhaltiger Alkopops ein großer Aufkleber prangen, dass dieses Getränk nicht an Jugendliche unter 18 Jahren verkauft werden darf. Außerdem werden spirituosenhaltige Alkopops mit einer Sondersteuer belegt. Die dadurch erwirtschafteten Mehreinnahmen erhält die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BzgA) für Aufklärungsmaßnahmen zum Thema Sucht.

Alkoholiker durch Alkopops?
Die BzgA vermutet, dass mit Alkopops der frühe Einstieg in das Alkohol trinken erleichtert wird. Was das langfristig bedeutet, kann man sich gut ausmalen.

Besonders für Jugendliche sind Alkopops gesundheitsgefährdend. Ihre körperliche Entwicklung ist noch nicht abgeschlossen, sie erleiden eher körperliche Schäden als Erwachsene.

Schon bei geringen Mengen Alkohol ist die Reaktionsfähigkeit im Straßenverkehr herabgesetzt. Schon 0,5 Promille im Blut (nach 3 Gläsern Bier à 0,25 l bei einem 75 kg schweren Mann) führen dazu, dass Entfernungen und Geschwindigkeiten falsch eingeschätzt werden. Ein 14-jähriges Mädchen mit einem Körpergewicht von 48 kg hat nach zwei Flaschen Alkopops einen Alkoholspiegel von 0,9 Promille im Blut.

Außerdem ist die Suchtgefahr groß. Aus Studien ist bekannt: je früher man mit dem Alkohol trinken anfängt und je mehr man trinkt, um so größer ist die Gefahr, dass man irgendwann Probleme mit dem Alkohol bekommt. Pro Jahr konsumieren rund 750.000 Menschen in der Bundesrepublik das erste Mal Alkohol, vor allem als Jugendliche oder Kinder. Für zehn Prozent von ihnen ist es der Einstieg in eine spätere Alkoholikerkarriere.

Krebsrisiko durch Alkohol
Langfristig steigt das Risiko für zahlreiche Krankheiten an: Schon bei 10 bis 20 Gramm reinem Alkohol pro Tag steigt das Risiko für Brustkrebs und Enddarmkrebs auf das 1,5 bis 3-fache. Besonders in Verbindung mit Rauchen ist das Krebsrisiko für alle Krebsarten im Verdauungstrakt (Mund, Kehlkopf, Speiseröhre, Dickdarm) erhöht.

Gesetzeslücke Bier- und Wein-haltige Alkopops
Ein gesetzliches Schlupfloch sind nach wie vor Alkopops auf Bier- oder Weinbasis. Sie müssen keinen Verbotshinweis tragen wie neuerdings die branntweinhaltigen Alkopops. Sie können genauso viel Alkohol enthalten. Und man schmeckt es ihnen ebenso wenig „an“ wie den Spirituosen-Mixgetränken. Politiker fordern deshalb, den Warnhinweis und die Sondersteuer auf alle Alkopops auszudehnen.

Nehmen Sie das Problem ernst
Wenn Sie etwas tun wollen, damit Ihre Schüler nicht durch Alkopops in Gefahr gelangen, dann…

  • trinken Sie auf Veranstaltungen und Partys mit Schülern keine Alkopops oder andere alkoholische Getränke. Alkoholfreie Cocktails sind hier eine leckere Alternative.
  • warnen Sie Ihre Schüler vor den Gefahren von Alkohol, speziell von verstecktem Alkohol in Mix-Getränken.
  • beobachten Sie Ihre Schüler genau. Suchen Sie das Gespräch, wenn Sie den Eindruck haben, sie benutzen Alkohol, um sich zu betrinken oder sogar häufiger anzutrinken.
  • informieren Sie sich weiter über die Entwicklung rund um Alkopops. Bleiben Sie up-to-date, zum Beispiel mit dem Newsletter und der Presseschau von Talking Food oder Recherchieren Sie in der Talking Food-Datenbank.

Weitere Informationen zu dem Thema finden Sie in der Literaturliste Alcopops (Download 10 kb), bei www.suessesgift.de oder bei der Polizei Bayern.